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Abmahn-Studie des Händlerbunds

Abmahnwahn und Abmahnangst - was erwarten Online-Händler von 2019?

Abmahnungen, niemand möchte, dass sie einem ins Haus flattern. Neue DSGVO, neues Verpackungsgesetz und andere Rechtsthemen wie z.B. das Urheberrecht halten den Online-Händler ganz schön auf Trab.
von Ariane

Was Online-Händler bewegt Abmahn-Studie

Wichtige rechtliche Neuerungen oder Änderungen im Handel werden schließlich nicht mit Namen versehen und zur zeitnahen Umsetzung auf dem Silbertablett serviert. Der Händler selbst ist gefragt, sich regelmäßig zu informieren und sein Unternehmen stets gesetzeskonform zu halten.

Wie viele Händler sind von Abmahnungen betroffen? Wie hoch sind die Kosten, mit denen solche Abmahnungen verbunden sind? Diese und weitere Fragen, hat der Händlerbund seinen Mitgliedern gestellt.

Mittlerweile schon zum vierten Mal in Folge hakt der Händlerbund nach und stellt zum Thema Abmahnungen seine Studie vor und gewährt einen Einblick zur Häufigkeit, Entwicklung, Kosten und den daraus folgenden Konsequenzen für Online-Händler.

Eine Definition des Händlerbundes Abmahnwahn

Als Abmahnwahn bezeichnet man - insbesondere in Deutschland – die zum Teil systematische Durchleuchtung von Internetseiten der Online-Händler nach Fehlern und Verstößen, welche dann nahezu standardisiert abgemahnt werden.

Wer im E-Commerce gegen geltendes Recht verstößt, muss mit dem Erhalt einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen. Verschiedene Rechtsanwälte haben sich inzwischen auf diesen Bereich spezialisiert und verfolgen Verstöße für Mandanten wie im „Abmahnwahn“ - die zu erzielende Rechtsanwaltsgebühr immer im Blick.

Wie Online-Händler darüber denken Abmahnrisiko

Grundsätzlich gibt es eine erfreuliche bzw. erleichternde Nachricht laut der Abmahn-Studie des Händlerbundes, und zwar haben im Jahr 2018 weniger Händler eine Abmahnung erhalten als im Vorjahr.

In Zahlen ausgedrückt sank der Anteil abgemahnter Händler, zum Vorjahr 2017 von 28% auf 22% im Jahr 2018. Das heißt, zum ersten Mal in vier Jahren ist die tatsächliche Anzahl der abgemahnten Online-Händler nachweislich gesunken.

Obwohl weniger Händler eine Abmahnung erhalten haben, gehen mehr Online-Händler von einer wachsenden Gefahr aus eine Abmahnung zu erhalten. Waren es 2016 nur 21% der Befragten, die von einer gewissen Gefahr ausgingen sind es heute bereits ganze 47% der befragten Händler, die von einem erhöhten Abmahnrisiko ausgehen.

Was die Studie dazu sagt Abmahngründe

Spitzenreiter bei Abmahngründen ist die DSGVO mit runden 57%, als weitere Dauerbrenner bei Abmahnungen stehen laut Händlerbund das Wettbewerbsrecht, mit 33% und das Markenrecht mit 15% ganz oben mit auf der Liste.

Auch das neue Verpackungsgesetz, welches im Jahr 2018 etwa jeden fünften der befragten Händler eine Abmahnung gekostet hat, ist und bleibt weiterhin Thema. Ganz unten oder auch der seltenste Abmahngrund ist das Urheberrecht mit “nur” 12%.

Wer kann helfen? Abmahnangst

Wie man sich am besten verhält bei einer Abmahnung, z.B. im Falle einer Abmahnung auf eBay, steht der Händlerbund im Rahmen der Unlimited-Mitgliedschaft sofort zur Seite.

Ganz einfach das Abmahnschreiben an den Händlerbund senden und die dazugehörige Unterlassungserklärung. Der Händlerbund setzt sich umgehend mit dir in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Wichtig ist, dass die vorgegebenen Fristen nicht überschritten werden und schnellstmöglich rechtlicher Beistand zu Rate gezogen wird. Der Händlerbund hilft dir sofort!

Für den kompletten Bericht und weitere interessante Fakten und Einschätzungen aus der Abmahn-Studie des Händlerbundes gleich hier weiterlesen.

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