Transparenter Einkaufsprozess
Der Online-Händler muss rechtzeitig vor Vertragsschluss über die Einzelheiten der Zahlung informieren. Hierzu gehören die einzelnen Zahlungsarten ebenso wie eventuell dadurch anfallende Gebühren. Nach einer 2013 neu in Kraft tretenden Richtlinie für Verbraucherrecht, muss der Shopbetreiber die Information schon bei Beginn des Bestellprozesses deutlich mittteilen. Der Bestellprozess beginnt mit dem Legen der Ware in den Warenkorb.Die Grundlage: Der Kaufvertrag
Grundlage für den Handel ist der Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten diesen Vertrag abzuschließen:- Mit dem Absenden einer Bestellung im Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Händler nimmt das durch eine automatisch versandte Mail, eine Auftragsbestätigung an. Das Risiko: Es sind keine Bonitätsprüfungen oder Lieferbarkeitsprüfungen möglich.
- Mit dem Absenden einer Bestellung im Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Händler schickt eine automatisch generierte Eingangsbestätigung, nimmt aber den Vertrag erst in einer manuell verschickten Auftragsbestätigung an. Vorteil: Der Händler kann eine ausreichende Bonität und die Verfügbarkeit der Ware prüfen. Wichtig ist hier der genaue Wortlaut der Eingangsbestätigung.
- Schliesslich gibt es die Variante wie bei eBay. Hier gilt die Präsentation der Produkte bereits als verbindliches Angebot des Händlers, das der Kunde durch seine Bestellung annimmt.