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E-Commerce

Was die EU-Kommission für den E-Commerce vor hat

von kraft
Die EU-Kommission hat ein neues E-Commerce-Paket beschlossen. Darin schlagen die Europa-Politiker neue Vorschriften für den EU-weiten Online-Handel vor – vor allem um nach eigenen Angaben den Handel künftig zu fördern und gleichzeitig zu regulieren. Sprich, Onlinehändler werden sich auf weitere Regeln und Regularien einstellen müssen. Mit den vorgelegten Vorschlägen möchte die EU konkret gegen ungerechtfertigtes Geo-Blocking vorgehen, den grenzüberschreitenden Paketversand innerhalb der EU transparenter und verbraucherfreundlicher gestalten sowie allgemein nationale Behörden bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken. Dazu sollen die Behörden in Zukunft überprüfen, ob Verbraucher durch das Geo-Blocking diskriminiert werden oder etwa das Rücktrittsrecht mit dem EU-Recht vereinbar ist; aber auch anordnen können, dass Websites mit betrügerischen Angeboten sofort gelöscht werden. Außerdem können sie wenn die Beschlüsse durchgehen Informationen bei den Registrierstellen für Domainnamen und Banken anfordern, um die Identität des verantwortlichen Händlers zu ermitteln. Verbraucher, die Dienstleistungen oder Waren in einem anderen Mitgliedstaat online oder vor Ort erwerben wollen, dürften nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen diskriminiert werden, sofern dies nicht aus objektiven und nachprüfbaren Gründen, wie dem Mehrwertsteuerrecht oder Vorschriften zum Schutz des Gemeinwohls, gerechtfertigt ist. Die derzeitige Situation würde Kunden im Online-Handel laut der Kommission diskriminieren, was nach Ansicht der EU-Politiker dringend geändert werden müsse. Zur Zeit ist es so, dass Verbraucher ungefragt auf andere Webseiten weitergeleitet werden können, oder der Zugang gänzlich gesperrt. Dies wird dann in Zukunft nicht mehr möglich sein, sollten die Vorschläge in die Tat umgesetzt werden können. Das Re-Routing ist dann nur noch mit Zustimmung der Verbraucher möglich. Allerdings verkennt die EU-Kommission nicht die Situation des Marktes, der ja durchaus oft von kleinen bis nebenberuflichen Onlinehändlern geprägt ist. So sollen mit den neuen Vorschriften Unternehmen nicht übermäßig belastet werden und hat unter anderem keine Verpflichtung zu einer EU-weiten Zustellung eingeführt. Außerdem sind aus dem gleichen Grund kleine, unter einem nationalen Umsatzsteuer-Schwellenwert liegende Unternehmen von bestimmten Vorschriften ausgenommen. Quelle: Onlinehändler-News

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