Wer Waren über Amazon oder eBay vertreibt, muss derzeit Abmahnungen fürchten. Zwei aktuelle Urteile haben die Weiterempfehlungsfunktion, wie sie auf den jeweiligen Online-Marktplätzen automatisch in jedes Angebot eingefügt wird, als wettbewerbswidrig eingestuft.
von KatrinTrautzold