E-Commerce
SEPA ab 1. August: Das müssen Online-Händler beachten (Infografik)
Der nächste Schritt der SEPA-Einführung kommt. Ab August gibt es die Lastschrift im Geschäftsverkehr nur noch im neuen SEPA-Format. Neben der ausschließlichen Nutzung von IBAN und BIC ändert sich noch Einiges – und hier müssen die Online-Händler reagieren. Alle „To-Dos“ haben wir in einer übersichtlichen Infografik zusammengefasst.
von steinke
Abstimmung mit den Banken
Zur Ausführung von Lastschriften benötigt jedes Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden kann. Diese Nummer ist den Kunden und den Banken im Zuge der Informationen und Einwilligung in die Lastschrift mitzuteilen. Außerdem muss mit der Hausbank abgesprochen werden, zu welchen Bedingungen die Lastschriften zukünftig verarbeitet werden. Es gilt eine neue Vorlagefrist, die zunächst fünf Tage betrug (!), allerdings von der Kreditwirtschaft verkürzt wurde, so dass nun auch nur ein Geschäftstag möglich ist. Also kläre die Konditionen und den genauen zukünftigen Ablauf unbedingt direkt mit deiner Bank. Beim SEPA-Formular ist übrigens der Verwendungszweck auf 140 Zeichen limitiert und Umlaute funktionieren nicht.Anpassungen im Online-Shop
Die Kunden müssen dem SEPA-Verfahren ausdrücklich zustimmen, indem sie ein sogenanntes SEPA-Mandat erteilen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Frist für die vorgeschriebene Vorabankündigung (siehe unten) zum Einzug von 14 Tagen (!) beliebig zu verkürzen – wenn die Kunden dem zustimmen. Und dies nicht im Streitfall als unzulässige Belastung des Kunden beurteilt wird. Eine Vorabankündigungs-Frist von fünf Tagen wird derzeit unkritisch gesehen. Für viele Händler ist auch diese Zeitspanne bis zum Einzug nicht praktikabel und sie werden kürzere Fristen setzen wollen. Die Kunden selbst werden hier sicher mitziehen, denn sie wollen ja in der Regel möglichst schnell an die Ware kommen – und die wird natürlich erst dann versendet, wenn der Zahlungseingang verbucht ist. Damit die Kunden das Mandat erteilen und den weiteren Bedingungen zustimmen können, muss eine entsprechende Checkbox im Checkout vorhanden sein – und die Zustimmung des Kunden muss inklusive Mandatsreferenz (also klarer Zuordnung zur Bestellung) sicher gespeichert werden. Dieses sogenannte Lastschrift-Mandat muss also folgende Elemente beinhalten:- deine Firmierung,
- deine Gläubiger-Identifikationsnummer,
- die Mandatsreferenz (einen eindeutigen Code zur Zuordnung, zum Beispiel die Bestell-Nummer),
- den Hinweis zur Möglichkeit acht Wochen nach Einzug diesen zurückgehen lassen zu können
- optional den Hinweis auf eine verkürzte Vorabankündigung des Einzugs.
Vorab-Information zum Bankeinzug
Hat dein Kunde per Lastschrift bestellt, musst du ihm mitteilen, wann du das Geld einziehen wirst. Folgende Infos gehören in diese Vorab-Mitteilung (Pre-Notification):- deine Firmierung,
- deine Gläubiger-Identifikationsnummer,
- die Mandatsreferenz,
- der Termin der Abbuchung,
- der Rechnungsbetrag.